Krankenversicherung
Um sich bei einer europäischen Universität einschreiben zu können, müssen Sie entweder nachweisen, dass Sie in Deutschland krankenversichert (Europäische Versicherungskarte) oder in der studentischen Krankenversicherung des Landes versichert sind. Sehr hilfreich ist es, sich von der Krankenkasse in Deutschland den Nachweis E128 oder E111 ausstellen zu lassen. Dann können Sie aufgrund des bilateralen Sozialversicherungsabkommens sicher sein, dass die Kostenübernahme für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte gewährleistet ist. Allerdings kann es sein, dass Sie diese Kosten zunächst einmal vorstrecken und dann einen Antrag auf Rückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung stellen müssen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich über eine private Krankenversicherung abzusichern. Diese kann bei längeren Auslandsaufenthalten sehr kostenintensiv sein. Hier lohnt sich ein Vergleich spezieller Reiseversicherungen. Bei einem Aufenthalt bis zu 42 Tagen am Stück ist eine Auslands-KV z. B. schon für 6 Euro/Jahr zu haben, bis 60 Tage für 12 Euro. Bei längeren Aufenthalten wird die Prämie nach Tagen berechnet, z. B. 1,20 Euro pro Tag bei der AXA.
Bitte wenden Sie sich vor Antritt des Auslandsaufenthalts rechtzeitig an Ihre Versicherung. Diese kann Sie umfassend und einzelfallbezogen beraten. [...]
Hier das komplette Buch bestellen!
Christina Klein
Praxisjahr für Mediziner im Ausland
30 Seiten, Arbeitsmappe A4
