Visum

Als Student aus einem EU-Staat benötigen Sie keine spezielle Aufenthaltserlaubnis in EU-Staaten. In den übrigen Ländern reicht oft ein (dreimonatiges) Touristenvisum, das dann durch erneuten Antrag oder kurzzeitige Ausreise verlängert bzw. erneuert wird. Da das PJ Teil einer unbezahlten Ausbildung ist, ist ein Arbeitsvisum in den seltensten Fällen notwendig.

In  Zweifelsfällen  erkundigen  Sie  sich  rechtzeitig  bei  der  Botschaft  des Wunschlandes. Für das PJ-Tertial in den USA wird im Regelfall ein Visum verlangt. Dieses sollte frühzeitig beantragt werden. [...]