Visum
Als Student aus einem EU-Staat benötigen Sie keine spezielle Aufenthaltserlaubnis in EU-Staaten. In den übrigen Ländern reicht oft ein (dreimonatiges) Touristenvisum, das dann durch erneuten Antrag oder kurzzeitige Ausreise verlängert bzw. erneuert wird. Da das PJ Teil einer unbezahlten Ausbildung ist, ist ein Arbeitsvisum in den seltensten Fällen notwendig.
In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft des Wunschlandes. Für das PJ-Tertial in den USA wird im Regelfall ein Visum verlangt. Dieses sollte frühzeitig beantragt werden. [...]
Hier das komplette Buch bestellen!
Christina Klein
Praxisjahr für Mediziner im Ausland
30 Seiten, Arbeitsmappe A4
